Masernschutzgesetz
Gemäß Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention vom 10.02.2020 und unter Berücksichtigung der damit verbundenen Änderungen des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IFSG) gilt ab dem 1. März 2020 in Gemeinschaftseinrichtungen grundsätzlich eine Impfpflicht gegen Masern (§20 Abs. 8 IFSG). Ich bitte um Beachtung!
Naumann
Rektorin

